Tandemausbildung
Voraussetzung für diese Ausbildungsstufe:
• Für den Erhalt einer Doppelsitzerberechtigung für Paragleiter muss der Pilot seit 24 Monaten im Besitz des Paragleiterscheines für die jeweilige Startart (Hang oder Winde) sein!
• Muss eine Flugerfahrung im Ausmaß von 200 Höhenflügen nachweisen.
• Bestätigung eines zugelassenen Fliegerarzt über die körperliche Tauglichkeit.
• Positiv absolvierter Eingangstest.
Nach den erforderlichen Einweisungsflügen mit einem Fluglehrer von uns und weiteren Flügen mit einem Scheininhaber erhältst du die Tandemschulbestätigung.
Die Einweisungsflüge sowie die Leihausrüstung bis zur Tandemschulbestätigung sind im Kurspreis bereits enthalten.
Zum Erlangen der Passagierflugberechtigung müssen insgesamt 40 selbständige Flüge mit Flugauftrag einer Flugschule durchgeführt und eine Theorie und Praxis Prüfung abgelegt werden.
Die Kosten dafür werden gesondert in Rechnung gestellt.